Urteil des Sozialgerichts Dortmund
"Wer während der Arbeit einschläft, vom Bürostuhl fällt und
sich dabei verletzt, hat dann einen Arbeitsunfall erlitten,
wenn er infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf
übermannt worden ist."
(Az: S 36 U 294/97)
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