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rupse(klammert)

Dienstag, September 27, 2005

Notsinn?

Da Foto schlecht bzw. verwackelt hier noch mal den Inhalt in Textform: „Notbremse – Missbrauch strafbar – Nach Verlassen der Station erfolgt Nothalt des Zuges erst an der nächsten Station“

Das Foto zeigt eine Notbremse (bzw. den Warnhinweis auf dieser) einer U-Bahn in Frankfurt, die auch teilweise oberirdisch verkehrt, was an sich schon den Sinn der Bezeichnung U-Bahn in Frage stellt – aber egal, denn darum geht’s mir gerade nicht. Ich bin ja immer davon ausgegangen, dass der Sinn einer Notbremse darin besteht, diese im Notfall, der wiederum noch näher zu definieren ist, zu betätigen (ziehen, reißßen, dranhängen), damit die Bahn SOFORT und ohne Umschweife eine Vollbremsung hinlegt. Ich denke, da sind wir uns einig liebe Zuleserinnen und Zuleser. Dann verstehe ich nicht, warum der Zugführer (darf man das Wort „Führer“ in diesem Zusammenhang noch bedenkenlos verwenden?) erst in der nächsten Station anhalten möchte. Verstösst das nicht gegen das Prinzip „Notbremse“ und sollte sich die Notbremse hier nicht in ihrer Ehre verletzt fühlen? Ich meine Ja!


Sorry, aber wenn wir während der Fahrt eine Achse verlieren, fände ich’s schon von Vorteil, wenn ein sofortiges Bremsen eingeleitet werden würde, bevor wir gänzlich den Komplettkontakt zu den Schienen verlieren. Oder nehmen wir einen Brand – dieser würde durch das respektlose Weiterfahren unnötig angefacht und würde somit schneller zu einer potentiellen Gefahr für die Fahrgäste mutieren. Wird der Fahrgast durch diese Aktion eigentlich zum Gefahrgast?